BEHANDLUNGSKOSTEN


Die Abrechnung für privat Krankenversicherte, Krankenzusatzversicherte und Beihilfeberechtigte
erfolgt nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker).

Einige gesetzliche Krankenkassen bezuschussen anteilig die Behandlungskosten für Osteopathie.
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem Versicherungsträger, ob und in welcher Höhe ein
Zuschuss gezahlt wird. Hierfür ist meist eine ärztliche Verordnung (Privatrezept) über
osteopathische Behandlungen notwendig.

Für Selbstzahler beträgt das Honorar 85,00 € für eine Behandlungsdauer von ca. 45-55 Minuten.
Die Behandlung von Kindern ab dem 6. Lebensjahr dauert ca. 20-25 Minuten. Das Honorar
beträgt hierfür 45,00 €.

Sie können die Behandlungskosten sowohl in bar als auch mit ec-Karte begleichen.

© Copyright 2023 Praxis für Osteopathie - Emöke Reiser - Luitpoldstraße 1- 83435 Bad Reichenhall